Unsere Schule

FAQ - Info ABC

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für Schüler und Eltern in Schlagworten alphabetisch aufgelistet.

A-C

Adressenänderungen

Für die Aktualität der Personaldaten ist es wichtig, dass Sie uns Änderungen Ihrer Adresse oder Telefonnummer möglichst schnell bekannt geben. Dies gilt auch für Personenstands- und Namensänderungen sowie für Änderungen bei der Wahrnehmung des Erziehungsrechts.

E-Mail: sekretariat@francke-schule-waltrop.nrw.schule

Beratung

Über die Beratung zur Lern- und Leistungsentwicklung der Kinder hinaus bietet die Schule Hilfen bei Lernproblemen und Erziehungsfragen an. Dabei arbeiten wir auch mit den Kindergärten, den anderen Schulformen, der Familien- und Jugendhilfe, Förder- und Therapieeinrichtungen sowie Ärzten zusammen (aus Datenschutzgründen nur bei Ihrem Einverständnis). Besondere Beratungsanlässe bilden die Schulaufnahme von Lernanfängerinnen/Lernanfängern, der Übergang zur weiterführenden Schule sowie die Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf. Zur Beratung finden Elternsprechtage, Lehrersprechstunden sowie zusätzliche Gespräche nach Vereinbarung statt.

Beurlaubung

Es kann vorkommen, dass Ihr Kind aus einem wichtigen, vorher bekannten Grund nicht zur Schule kommen kann. Das können persönliche Anlässe wie Erstkommunion, Hochzeit in der Familie, aber auch Arztbesuche, Kuraufenthalte oder Ähnliches sein. Sprechen Sie in einem solchen Fall bitte möglichst frühzeitig mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes.

Bewegliche Ferientage

In jedem Schuljahr entscheidet die Schulkonferenz über drei bis vier bewegliche Ferientage. Für die Stadt Waltrop wird dabei jeweils eine einheitliche Regelung angestrebt. Die freien Tage teilt Ihnen die Klassenlehrerin auf der 1. Klassenpflegschaftssitzung oder in einem Elternbrief mit (s. auch Seite Aktuelles).

Computer

Unsere Schule verfügt über ein Schulnetzwerk mit Internet- und Intranet-Zugang, mit Druckern und Scanner. In jeder Klasse gibt es eine Computerecke mit wenigstens zwei Arbeitsplätzen. Darüber hinaus gibt es zwei Computerräume mit insgesamt 13 Plätzen. Für die Arbeit mit den Kindern stehen verschiedene Lernprogramme zur Verfügung.

E-F

Eltern im Unterricht

Nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern können die Erziehungsberechtigten am Unterricht ihrer Kinder teilnehmen. Auch Mitarbeit in einzelnen Unterrichtsbereichen, z. B. bei bestimmten Projekten, ist möglich.

Elternsprechtag

Es ist eine wichtige Aufgabe der Schule, die Erziehungsberechtigten über die Entwicklung der Kinder, die Lernfortschritte und den Leistungsstand zu beraten. Dafür wird in jedem Schulhalbjahr ein Elternsprechtag durchgeführt, bei dem Gelegenheit zu ausführlichen Gesprächen besteht. Die Termine werden rechtzeitig durch die Klassenlehrerin bekannt gegeben. Dabei werden Sprechzeiten eingeteilt, so dass Wartezeiten weitmöglichst vermieden werden.

Elternmitwirkung

Zur Elternmitwirkung sind nach dem Schulgesetz des Landes NRW an den Schulen Gremien eingerichtet, in denen wichtige Themen der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit von Eltern und Lehrern gemeinsam beraten und entschieden werden. Diese Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus findet in der Klassenpflegschaft, der Schulpflegschaft sowie der Schulkonferenz, dem zentralen Beschlussorgan, statt.

Englisch

Seit dem Schuljahr 2021/2022 beginnt der Englischunterricht in NRW im dritten Schuljahr. In allen Jahrgangsstufen werden zwei Wochenstunden Englisch von qualifizierten Kolleginnen erteilt.

Erkrankung

Im Krankheitsfall Ihres Kindes informieren Sie bitte am ersten Fehltag die Klassenlehrerin (entweder durch Anruf in der Schule, Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder mündliche/schriftliche Mitteilung, ggf. durch ein anderes Kind). Am ersten Schulbesuchstag nach der Erkrankung geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung über die Dauer der Fehlzeit mit. Sollte Ihr Kind so erkrankt sein, dass es zwar am Klassenunterricht, aber nicht am Sport- bzw. Schwimmunterricht teilnehmen kann, bitten wir um eine schriftliche Information der Sport- bzw. Schwimmlehrerin.

Ferien

Ferien sind für die Kinder wichtig! Sie bedeuten eine Auszeit vom zielgerichteten Lernen und freie Zeit zum Spielen, für Gemeinsamkeiten in der Familie und mit Freunden. Solche Freiräume sind ein bedeutsamer Teil in der Entwicklung der Kinder. Entscheiden Sie selbst oder nach Beratung mit der Klassenlehrerin, ob zusätzliche Förderung in dieser Zeit nötig ist. Die Termine für die Schulferien des laufenden Schuljahres erfahren Sie auf der Seite „Aktuelles“.

Frühstück

In den Klassen findet nach der ersten Hofpause ab 9.50 Uhr, eine gemeinsame Frühstückspause statt. Damit die Kinder neue Energie zum Lernen auftanken können, achten Sie bitte auf ein gesundes, ausgewogenes Frühstück (z.B. Butterbrot mit Wurst oder Käse, dazu Rohkost oder Obst). Besprechen Sie aber auch gemeinsam, was Ihr Kind gerne isst und wie viel es schafft, denn nur so wird das Pausenfrühstück wirklich verzehrt.

G-P

Gottesdienst

Besondere Einschnitte im Leben der Kinder und Eltern – wie die Einschulung und die Entlassung aus der Grundschule – begleiten wir mit einem ökumenischen Schulgottesdienst. Auch in der Adventszeit, meist in den letzten Schultagen vor den Weihnachtsferien, feiern Kinder, Eltern und Lehrerinnen einen Schulgottesdienst. Alle Gottesdienste werden im Unterricht gemeinsam von Kindern, Lehrerinnen und z.T. auch Eltern vorbereitet. Lieder, Musik, selbst erstellte Texte oder Spielszenen der Kinder bilden die tragenden Elemente. Auf diesem Weg versuchen wir, die christliche Botschaft immer wieder neu zu entdecken, zu verstehen und mit unserem Leben zu verbinden.

Hausaufgaben

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Sie dienen in erster Linie der Übung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte, können aber zur Vorbereitung des Unterrichts eingesetzt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind seine Hausaufgaben regelmäßig und vollständig anfertigt. Im 1. und 2. Schuljahr sollten die Kinder ihre Aufgaben täglich im Durchschnitt in 30 Minuten, im 3. und 4. Schuljahr in 45 Minuten erledigen. Sollte Ihr Kind regelmäßig erheblich von den Durchschnittszeiten abweichen, nehmen Sie bitte Rücksprache mit der Klassenlehrerin. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind seine Hausaufgaben in einer ruhigen, ablenkungsarmen Umgebung und möglichst selbstständig ausführt. Helfen Sie Ihrem Kind nur soweit, bis es alleine weiterarbeiten kann.

Hausschuhe

Unsere Kinder tragen in allen Räumen Hausschuhe (bitte mit rutschfester Sohle!). Dies ist gesund für die Füße und hält die Klassen sauber und geräuscharm. Zur Unterbringung der Schuhe stehen an den Garderoben in den Fluren Schuhbänke.

Lehrersprechstunde

Neben den Elternsprechtagen besteht während des gesamten Schuljahres die Möglichkeit, mit den Lehrkräften zusätzliche Gesprächstermine während der wöchentlichen Lehrersprechstunde oder auch zu anderen Zeiten zu vereinbaren.

Offener Anfang

Um 7.45 Uhr werden an unserer Schule die Schultüren geöffnet. In der Zeit bis 8.00 Uhr kommen die Kinder selbstständig in den Klassenraum und können dort bei geöffneten Türen bereits vor Unterrichtsbeginn mit anderen Kindern spielen oder lernen. Es findet jedoch noch kein Unterricht statt. Im unteren und oberen Flur gibt es jeweils eine Lehreraufsicht.

Pausen

Die Pausenregelung mit zwei Hofpausen (s. Unterrichtszeiten) ermöglicht den Kindern mehrmals im Laufe des Schultages, die ruhigen, konzentrierten Lernphasen mit Spiel und Bewegung im Freien zu unterbrechen. Dabei führen jeweils ein bis zwei Kolleginnen Aufsicht. Bei Regenpausen bleiben die Kinder in ihrem Klassenraum und entspannen sich mit verschiedenen Spielen oder anderen frei gewählten Beschäftigungen. Bei geöffneten Klassentüren gibt es Fluraufsichten.

S-T

Schrift

An unserer Schule erlernen die Kinder im 1. Schuljahr zunächst die Druckschrift, in der sie lesen und schreiben. Im Verlauf des 2. Schuljahres wird darauf aufbauend die Schulausgangsschrift als die verbundene Schreibschrift entwickelt

Schulbücher

Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden die Schulbücher zu zwei Dritteln vom Land NRW finanziert (seit vielen Jahren 24 € pro Kind). Diese Bücher werden den Kindern von der Schule zur Verfügung gestellt, bleiben aber Eigentum der Schule und werden über mehrere Jahre benutzt. Wir bitten Sie daher darauf zu achten, dass Ihr Kind die Bücher sorgfältig behandelt. Ratsam sind abnehmbare Schutzumschläge. Darüber hinaus werden die Erziehungsberechtigten mit einem Drittel an den Schulbuchkosten beteiligt (z.Zt. 12 €). In den letzten Jahren wurden von diesem Elternanteil Mathematikbücher, Mathematik-Arbeitshefte oder Arbeitshefte für das Fach Sprache angeschafft, die dann Ihr Eigentum bleiben. Für diese Bücher erhalten Sie vor den Sommerferien eine gesonderte Benachrichtigung.

Schulbus

Kinder mit einem Schulweg von über 2 km erhalten einen Schulbusausweis. Er wird der Schule automatisch vom Schulverwaltungsamt der Stadt Waltrop zugeschickt oder über das Schulsekretariat angefordert. Diese Regelung tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn die AHF-Schule die für Sie wohnortnächste Schule ist.

Schulweg

Frische Luft, Bewegung und der Kontakt zu den Mitschülerinnen/Mitschülern tut allen Kindern gut und fördert die Konzentration. Lassen Sie Ihr Kind daher - wenn es die Länge des Schulwegs zulässt - möglichst zu Fuß zur Schule kommen. Wählen Sie dabei die sicherste Streckenführung und üben Sie diesen Weg schon vor der Einschulung mit Ihrem Kind ein. Machen Sie Ihr Kind auf Gefahren aufmerksam und trainieren Sie das Überqueren von Straßen, das Verhalten an Ampeln usw. . Begleiten Sie Ihr Kind in den ersten Tagen zur Schule, bis es die nötige Sicherheit gewonnen hat, und lassen Sie es dann möglichst gemeinsam mit anderen Kindern zur Schule gehen. Die Fahrt mit dem Auto sollte die Ausnahme sein! Die Benutzung des Fahrrades für den Schulweg ist an keine gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Radfahrausbildung und Radfahrprüfung in Klasse 4 sind keine verpflichtenden Voraussetzungen. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung jedoch nicht nur davon leiten, dass Ihr Kind das Fahrrad fahren beherrscht, sondern überprüfen Sie, ob sich Ihr Kind umsichtig und sicher im Straßenverkehr bewegen kann. Da Kinder in jungen Jahren komplexe Verkehrssituationen noch nicht überschauen können, betrachten Verkehrsexperten Kinder erst im Alter von 14 Jahren als „verkehrssicher“. Diese Praxis wäre jedoch realitätsfremd. Sobald Sie sich, vielleicht durch regelmäßige gemeinsame Fahrten oder auch Radtouren, von der Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihres Kindes überzeugt haben, können Sie nach eigener Entscheidung den Schulweg mit dem Fahrrad erlauben. Ohne Begleitung durch Erwachsene sollten Kinder jedoch in keinem Fall vor dem dritten Schuljahr zur Schule fahren. Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Kind einen Helm trägt! Auf dem hinteren Schulhof der AHF-Schule steht ein Fahrradschuppen zur Verfügung. Um Ihnen und uns unnötige Sorgen zu ersparen, vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Kind, dass es auf direktem Weg zur Schule und auch nach Hause kommen soll.

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht wird nach den schulinternen Arbeitsplänen der AHF-Schule im Rahmen des Sportunterrichts im 3. Schuljahr, über ein Schulhalbjahr, erteilt. Mit dem im Januar 2012 eröffneten neuen Hallenbad stehen den Waltroper SchülerInnen wieder sehr gute Bedingungen zur Verfügung. So gibt es helle, moderne, übersichtliche Räumlichkeiten, eine 25m-Becken mit drei Bahnen, Startblöcke und einen Nichtschwimmerbereich mit absenkbarem Boden. Für den Unterricht stehen Schwimmhilfen sowie Übungs- und Spielmaterialien zur Verfügung. Bei Gruppen mit mehr als 15 Kindern wird der Schwimmunterricht jeweils von zwei Lehrkräften erteilt, die beide über die Rettungsfähigkeit verfügen. Der Weg zum Bad und zurück erfolgt mit dem Schulbus. „Schwimmen können“ stellt für die Kinder einen grundlegenden Sicherheitsaspekt dar! Kinder ohne Vorerfahrungen im Wasser können das Schwimmen im Verlauf des schulischen Schwimmunterrichts aber häufig nicht erlernen. Für das Bewegungslernen ist es sehr förderlich, wenn die Kinder im außerschulischen Bereich möglichst viele Gelegenheiten zum Bewegen im Wasser erhalten. Außerschulische Schwimmkurse werden von verschiedenen Einrichtungen in Waltrop sowie in den Nachbarstädten angeboten.

Sportunterricht

Für den Sportunterricht nutzt unsere Schule die Turnhalle der Phoenix-Schule sowie - in einzelnen Stunden - das Sportzentrum Nord. Geeignete Sportkleidung sind T-Shirt, kurze Turnhose und feste Turnschuhe - im 1. Schuljahr möglichst mit Klettverschlüssen. Um lange Umkleidezeiten zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind an dem Tag, an dem es Sportunterricht hat, möglichst praktisch gekleidet ist. Üben Sie mit Ihrem Kind bitte bis zum Schulanfang Knöpfe schließen, Schleife binden usw.

U-Z

Unfälle

Bei einem Unfall in der Schule wird Ihr Kind zunächst durch die Lehrkräfte versorgt. Sofern es erforderlich ist, werden wir Sie oder die von Ihnen angegebene Notfalladresse benachrichtigen. Bei stärkeren Verletzungen wird das Kind durch eine Lehrerin zum Arzt begleitet, falls wir Sie nicht erreichen können. Bei allen Schul- und Schulwegunfällen sind die Kinder durch die Unfallkasse versichert (s. Versicherung). Ärztliche Behandlungen, die sich erst nach der Unterrichtszeit ergeben, melden Sie bitte beim Arzt sowie in der Schule als Schulunfall.

Unterrichtszeiten

An der AHF-Schule gelten die folgenden Unterrichts- und Pausenzeiten:

7.45 Uhr – 8.00 Uhr

Offener Anfang (noch kein Unterricht!)

8.00 Uhr – 8.45 Uhr

1. Unterrichtsstunde

8.45 Uhr – 9.30 Uhr

2. Unterrichtsstunde

9.30 Uhr – 9.50 Uhr

1. Hofpause

9.50 Uhr – 10.00 Uhr

Frühstückspause

10.00 Uhr – 10.45 Uhr

3. Unterrichtsstunde

10.45 Uhr – 11.30 Uhr

4. Unterrichtsstunde

11.30 Uhr – 11.45 Uhr

2. Hofpause

11.45 Uhr – 12.30 Uhr

5. Unterrichtsstunde

12.30 Uhr – 13.15 Uhr

 

 

6. Unterrichtsstunde

 

 

 

 

Verkehrserziehung

Die Verkehrserziehung ist in allen vier Jahrgängen ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit. Dabei findet eine Zusammenarbeit mit der Waltroper Polizei statt. Zu den Themen gehören z. B. der Schulweg, Verkehrszeichen, Verkehrsregeln, Radfahrtraining oder auch sicherheitsorientierte Kleidung. Im 4. Schuljahr bildet die Radfahrausbildung, die mit der Radfahrprüfung abschließt, einen Schwerpunkt. Hier erfolgt die Zusammenarbeit mit einem Verkehrssicherheitsberater der Polizei.

Versicherung

Mit dem Schuleintritt besteht für Ihr Kind eine Unfallversicherung. In der Versicherung sind alle schulischen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb des Schulgeländes sowie der Schul- und Heimweg eingeschlossen. Ratsam ist darüber hinaus eine private Haftpflichtversicherung für den Fall, dass Ihr Kind in der Schule oder auf dem Schulweg Schäden am Eigentum anderer verursacht.

Vertretungsunterricht

Bei Erkrankung von Lehrkräften müssen Vertretungsregelungen in Kraft treten. Mit dem Vertretungskonzept der Schule wird versucht, den Unterricht kontinuierlich und ohne Stundenausfälle weiterzuführen. Dafür erteilen Kolleginnen Mehrarbeit, es werden ggf. Klassen zusammengelegt oder Gruppen mit anderen Klassen gemeinsam unterrichtet. Sofern die Schule bei langfristigen Ausfällen von Lehrkräften keine Vertretung durch das Schulamt Recklinghausen erhalten kann, müssen in allen Klassen Unterrichtskürzungen erfolgen. Über Stundenplanänderungen werden Sie schriftlich informiert. Ohne vorherige Absprache werden die Kinder nicht vorzeitig nach Hause entlassen. Jede Klasse hat eine zweite Klassenlehrerin, die Klassenlehrerin der Parallelklasse, die neben der Vertretungslehrerin immer Ansprechpartnerin für die Kinder ist.